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Ausbildungsvergütung: Was Sie darüber wissen müssen

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Sie bilden schon seit geraumer Zeit Azubis aus? Dann kennen Sie sicherlich Ihre Rechte und Pflichten. Ausbildende sind per Gesetz dazu verpflichtet, jedem Auszubildenden ein gebührendes Entgelt auszuzahlen. Die Höhe einer Ausbildungsvergütung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine wesentliche Rolle spielt dabei die Branche, in der das Ausbildungsverhältnis stattfindet. Das deutsche Berufsbildungsgesetz sieht in § 17 vor, dass ein Ausbildungsentgelt mindestens jährlich ansteigen muss.

Der erste Schritt: Den Ausbildungsvertrag verfassen

Wenn Sie – beziehungsweise Ihr Unternehmen – den Entschluss fasst, einen Auszubildenden einzustellen, sind Sie verpflichtet, einen Ausbildungsvertrag abzuschließen. Obwohl mündliche Verträge nach wie vor juristisch ebenso bindend sind wie schriftliche, empfiehlt sich das Formulieren eines Ausbildungsvertrages auf Papier. Ist der Auszubildende zu Beginn der Lehrzeit noch minderjährig, sind dessen gesetzliche Vertreter Ihre geschäftsfähigen Vertragspartner. Den entsprechenden Vertrag erstellen Sie eine ausreichende Weile vor der Aufnahme der Ausbildung. Das Abkommen sichert sowohl Sie als auch die andere Vertragspartei gesetzlich hinsichtlich aller Rechte und Pflichten ab. Beide Parteien, bei Minderjährigen zudem die Erziehungsberechtigten, unterzeichnen den Ausbildungsvertrag, damit er Gültigkeit erlangt.

Ein wichtiger Bestandteil des Ausbildungsvertrages ist die Vergütung

Die Festlegung des Ausbildungsentgeltes ist ein wesentlicher Inhaltspunkt des Ausbildungsvertrages, den Sie in jedem Fall konkret aufführen sollten. Die Höhe des Ausbildungsgehaltes geben Sie für jedes einzelne Jahr an. Bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen steigt die Ausbildungsvergütung in jedem Jahr an. Das Grundgehalt des ersten Ausbildungsjahres richtet sich danach, ob für Ihren Betrieb ein vorhandener Tarifvertrag gilt. Ist das der Fall, können Sie in den einschlägigen Tariftabellen der Gewerkschaften ablesen, welchen Lohn Sie auszuzahlen haben. Findet ein Tarifabkommen Anwendung, so entfällt eine vorvertragliche Verhandlung über das Gehalt während der Ausbildungszeit. Während des ersten Ausbildungsjahres ist eine Vergütung zwischen 400 und 800 Euro üblich. Abweichungen hiervon sind allerdings möglich. Ebenso variiert der Anstieg innerhalb der jeweils folgenden Ausbildungsjahre in seinem Umfang. Einschlägige Online-Plattformen beinhalten Listen, die nach Branche, Berufsbild und Bundesland typische Ausbildungsvergütungen anzeigen. In solchen Internetportalen können Sie vergleichen, welche Verdienstmöglichkeiten für bestimmte Ausbildungsberufe herkömmlich sind.

Ohne Tarifbindung muss die Vergütung verhandelt werden

Liegt für Ihren Auszubildenden kein Tarifvertrag zugrunde, so können Sie in jedem Einzelfall über die Höhe des Ausbildungsentgeltes verhandeln. Unter der Voraussetzung, dass keine Tarifbindung besteht, dürfen Sie als Ausbilder die in einem bestehenden Tarifvertrag aufgeführte Ausbildungsvergütung um bis zu 20 Prozent unterschreiten. Dennoch sollte eine Entlohnung während der Lehrzeit angemessen ausfallen. Außerdem sollten Sie darauf achten, dass Ihr Unternehmen für qualifizierte Auszubildende attraktiv ist – was sich zunächst durch ein faires Gehaltsangebot äußert. Richtwerte für die angemessene Höhe einer Ausbildungsvergütung ohne Tarifvertrag gibt es unter anderem bei der IHK und der Handwerksammer. Sie dienen zur Orientierung der durch das Bundesarbeitsgericht definierten „angemessenen“ Entlohnung für Auszubildende.

Weitere wesentliche Inhalte des Ausbildungsvertrages

Neben der sich jährlich anpassenden Ausbildungsvergütung sind folgende Punkte in einem Ausbildungsvertrag von Relevanz:

  • Beginn und Ende der Ausbildung (gesamte Dauer),
  • Art der Ausbildung – Berufsbild und Ziel,
  • Ausbildungsort oder -orte,
  • Arbeitszeiten inklusive Schulzeiten,
  • Probezeit,
  • Urlaubsanspruch,
  • Kündigung des Ausbildungsverhältnisses.

Inkludieren Sie der guten Ordnung halber und um Missverständnisse zu vermeiden den Termin in den Ausbildungsvertrag, zu dem Sie die Fälligkeit der Zahlung der Ausbildungsvergütung definieren. Berücksichtigen Sie die Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes (§ 18), nachdem Ausbilder verpflichtet sind, das Ausbildungsgehalt spätestens am letzten Arbeitstag eines Monats auszuzahlen. Weit verbreitet ist die Auszahlung des Nettolohns per Überweisung auf ein Bankgirokonto.

Abzüge von der Ausbildungsvergütung

In manchen Situationen ergeben sich für Lehrlinge Abzüge vom Ausbildungsgehalt. Das kommt zum Beispiel vor, wenn Ihr Auszubildender während der Lehrzeit in Ihrem Betrieb wohnt. Die Kosten für Verpflegung und Unterbringung ziehen Sie bei dieser Konstellation vom Bruttolohn des Azubis ab. Bei der Berechnung orientieren Sie sich an bundesweit verbindlich geltenden Sachbezugswerten. Unterschiede ergeben sich

  • wenn nur die reine Unterkunft des Lehrlings anfällt,
  • bei einer einzelnen, tageweisen Abrechnung für Verpflegung/Mahlzeiten,
  • wenn eine volle Verpflegung (Kost und Logis) im Haushalt stattfindet.

Was außer dem reinen Entgelt zur Ausbildungsvergütung zählt

Außer dem Geldbetrag, den Sie als Nettolohn Ihrem Auszubildenden zum jeweils festgelegten Termin auszahlen, können andere Leistungen den Umfang der Ausbildungsvergütung beeinflussen. Zumeist handelt es sich hierbei um Sachleistungen, die Ihr Unternehmen dem Lehrling zusätzlich bietet. Dazu zählen

  • die Bereitstellung von Berufskleidung wie Uniform oder Sicherheitsausrüstung: Handschuhe, Kittel, Helm, Schuhe usw.,
  • die Bereitstellung einer Wohnung bei einer weiten Entfernung zum Heimatort,
  • die Übernahme von Kosten, die für außerbetriebliche Maßnahmen anfallen (Seminare o. ä.),
  • weiterführende Regelungen in Bezug auf Lohnfortzahlung.

Zuschläge bei Wochenendarbeit von Auszubildenden

Ist Ihr Auszubildender volljährig, darf er ohne weiteres an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Dafür können Sie Ihrem Lehrling in vorbestimmten Grenzen steuer- und sozialabgabefreie Entgeltzuschläge zahlen. Beachten Sie, dass Sie bei Sonntagsarbeit von Auszubildenden innerhalb von zwei Wochen einen Freizeitausgleich gewähren. Azubis, die an Feiertagen zur Arbeit erscheinen, haben innerhalb von acht Wochen einen Anspruch auf einen Ersatzruhetag. Minderjährige Lehrlinge, die an Samstagen oder Sonn- und Feiertagen arbeiten, müssen innerhalb einer Woche einen Freizeitausgleich erhalten.

Attraktivität der Ausbildungsvergütung steigern

Bei Auszubildenden sind Unternehmen gefragt, die seriöse und anerkannte Berufsbilder ausbilden. Darüber hinaus sind Betriebe populär, die bereits für ihre Lehrkräfte interessante Angebote on top des Anfangsentgeltes bieten. Wenn möglich und aus ökonomischer Sicht sinnvoll, sollten Sie bereits Ihren Auszubildenden die Vorzüge zugutekommen lassen, von denen alle anderen Mitarbeiter ebenfalls profitieren:

  • Urlaubsgeld,
  • Fahrtkostenerstattung,
  • Jahressonderzahlungen,
  • vermögenswirksame Leistungen,
  • betriebliche Altersvorsoge.

Auf diese Weise fühlen sich ebenfalls junge Mitarbeiter mit dem Unternehmen eng verbunden und erfahren dieselbe Wertschätzung, die langjährige Kollegen erleben. In der Regel danken Auszubildende eine aufrichtige und anständige Behandlung und Entlohnung mit Lernbereitschaft, Initiativfähigkeit und guten Noten. Sie gewinnen mitunter motivierte Nachwuchsarbeitskräfte, die den Fortbestand Ihres Unternehmens sichern können und wollen. Natürlich entscheidet nicht allein die Ausbildungsvergütung darüber, wie leistungsfähig Ihr Azubi sein wird. Mit Hilfe eines standardisierten Eignungsverfahrens können Sie bereits im Vorfeld herausfinden, wie es um die Grundveranlagung Ihres Azubis bestellt ist. Sprechen Sie uns hierzu direkt an.

Mit besonderen Extras gute Auszubildende gewinnen

Zu den klassischen vorgenannten Anreizen können Sie spezielle Extras für Auszubildende ausloben, damit Sie Ihre Ausbildungsplätze erfolgreich besetzen. Viele Firmen bieten Auslandsaufenthalte, die Teilnahme an fachübergreifenden Kursen zu Themen wie IT, Fremdsprachen oder Teambuilding bis hin zum kostenlosen Training im hauseigenen Fitnessstudio an. Je verlockender Sie Ihren Ausbildungsplatz gestalten, desto stärker binden Sie junge Nachwuchskräfte an Ihr Unternehmen. Tipp: Achten Sie bereits beim Azubi-Recruiting darauf, diese „Vorteile“ anzupreisen. Sie erhöhen damit auch die Resonanzquote auf Ihre Azubi-Suche.

Bildquelle: pathdoc/fotolia.com

Wer schreibt hier?

Willkommen bei einstellungstest.de. Mein Name ist Ömer Bekar und seit 2004 arbeite ich im Bereich der Eignungsdiagnostik. Wir sind kein Verlag, sondern Praktiker mit Expertenwissen. Unsere Aufgabe ist, Eignungsselektionen für Behörden, Firmen und Bildungseinrichtungen zu designen. Du hast uns als Partner, der bereits unzählige Einstellungstests für Berufe wie Polizei, Verwaltung und viele mehr mit tausenden von Kandidaten geleitet hat. Wir haben Bewerber erfolgreich für führende Unternehmen und Institutionen qualifiziert, inklusive der drei größten Telekommunikationsunternehmen Deutschlands. Unsere Plattform bietet dir präzise und effektive Präparationskurse, die auf validen Untersuchungen und wissenschaftlich fundierten Testmethoden beruhen. Zähle auf unser Wissen und bereite dich mit uns perfekt vor!